Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt.
Sonn- und Freitag sind grundsätzlich geschützt.
(Für Rufbereitschaft gelten gesonderte Regeln)
Außerdem können sich durch tarifliche Vereinbarungen Abweichungen ergeben.
Die Menge der zu beachtenden Punkte wird durch elektronische Zeiterfassung
leicht zu verwalten.
Gesetzliche Vorgaben: |
Wie wir das lösen: |
Normalarbeit |
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Arbeitszeit: immer ohne Pausen gerechnet. (außer im Bergbau) Nie länger als sechs Stunden ohne Pause. |
Mitarbeiter bucht Kommen und Gehen. Pausen werden fest vorgegeben und / oder gebucht.
Wann welche Pausen zu nehmen sind steht im Tagesplan.
Feste Pausen können mit gebuchten verrechnet werden |
Arbeitsdauer grundsätzlich acht Stunden pro Tag.
Maximal 10 Stunden. |
Automatische Arbeitszeitüberwachung. Grenze und Mailadresse vorgebbar.
Wird die Grenze (z.B. 9,5Std.) überschritten, wird automatisch eine Mail abgesetzt (Inhalt vorgebbar) |
Mehrarbeit (mehr als acht Stunden) muss innerhalb der nächsten sechs Monate auf acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. |
Der aktuelle Stand ist jederzeit einsehbar, Maßnahmen können so einfach veranlasst werden.
Über- und Unterschreitungen können automatisch gegeneinander verrechnet werden. So ist unabhängig vom Stundenwert der Ausgleich leicht überprüfbar (ähnlich der Ruhezeitüberwachung) |
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sind die Zeiten zusammenzuzählen |
Derzeit nicht vollständig lösbar.
Ist die Zweittätigkeit bekannt können die Zeitmodelle entsprechend vorgegeben werden. |
Pausen |
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Mindestens 30 Minuten pro Tag bei sechs bis neun Stunden Arbeit.
Über neun Stunden: mindestens 45 Minuten |
Können fest oder flexibel vorgegeben werden.
(„um 9:00 15 Minuten“ oder „nach vier Stunden 15 Minuten“) Durch die Vorgabe werden die Mitarbeiter angehalten die Pausen auch zu nehmen. Auch bezahlte Pausen werden so registriert. |
Mindest-Pausendauer: 15 Minuten pro Pause | Kann durch fixe Vorgabe automatisch sichergestellt werden. |
Ruhezeiten |
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Mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und erneutem Beginn.
(Bestimmte Bereiche zehn Stunden) |
Automatische Ruhezeitüberwachung.
Mindestzeit und Mailadresse vorgebbar. Wird die Zeit unterschritten, wird automatisch eine Mail abgesetzt (Inhalt vorgebbar) |
Bei kürzeren Zeiten Ausgleich innerhalb vier Wochen oder Kalendermonat.
Dann mindestens ein Tag mit mindestens 12 Stunden. (Ausnahmen im Pflegebereich) |
Ruhezeit kann auf einem Verrechnungskonto geführt und so jederzeit eingesehen werden.
Daraus erfolgen dann entsprechende Maßnahmen. |
Nachtarbeit |
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Nachtarbeiter ist, wer an mehr als 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet. | |
Jede Arbeit von mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr
(Bäcker und Konditoren: 22 und 5 Uhr) |
Wird durch den Zeitpunkt der Kommen-Buchung automatisch erkannt.
Bei Mehrschicht wird pro Schichtart ein Zeitfenster definiert. Mit der Buchung wird automatisch das Schichtarbeitszeitmodell zugeordnet und die entsprechenden Zulagen automatisch auf getrennten Konten summiert. |
Nachtarbeiter sind alle drei Jahre arbeitsmedizinisch zu untersuchen |
Terminplaner: für den Mitarbeiter kann im Personalstammblatt der Termin eingetragen werden.
Es erfolgt dann rechtzeitig ein Hinweis. |
Ausgleich über Zuschläge oder freie Tage |
Zuschläge werden automatisch errechnet und ausgewiesen.
Freie Tage werden von diesen Zeiten abgebucht Alle Zuschläge können automatisch an die Lohnbuchhaltungs-Software für die Abrechnung weitergegeben werden. |
Wertguthaben / Langzeitkonten |
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Ein "Lebensarbeitszeitkonto" setzt vertragliche Vereinbarungen voraus. |
Durch Vorgabe entsprechend hoher Obergrenzen können beliebige Zeitguthaben angespart werden.
Jederzeit einseh- und überprüfbar. Der Abbau erfolgt über kurze Arbeitszeit bei „Normalzeitvorgabe“ automatisch. Es können auch Zeitguthaben zur Auszahlung verbucht werden. Ebenso Gutschriften. |
Ergänzung Rechtsprechung |
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Raucherpausen |
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Raucherpausen sind KEINE Arbeitszeit wie z.B. Kaffeeholen
(Verwaltungsgericht Köln, Az.: 1 A 812/08) |
Raucherpausen werden gebucht und wie folgt verrechnet:
* als unbezahlte Fehlzeit (keine Istzeit) * Während der "normalen" Pause erfolgt keine Verrechnung Wird in einigen Betrieben mit den "normalen" Pausen verrechnet. (Ob rechtlich zulässig ist ungeklärt, wegen der gesetzlichen 15-Minuten-Mindestpausendauer) |
Viel Interessanter ist der Zeitraum der Amortisation:
Sie liegt bei jeder Betriebsgröße bei unserer Lösung im Bereich weniger als 200 Tagen (!)
(elektronische gegenüber manueller Erfassung)
Einsparungen von über 100.-€ pro Mitarbeiter und Monat sind durchaus normal.
Fordern Sie Informationen über unsere Mail-Seite an.
Weitere Informationen finden Sie über das Menü links.
Hinweis: diese Auflistung ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle:Das Arbeitszeitgesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Alle Angaben ohne Gewähr.