Wertguthaben – Eckdaten der gesetzlichen Arbeitszeit und unsere Lösungsansätze

Hinweis: dies ist KEINE Rechtsberatung oder -auskunft!

Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt.

Sonn- und Freitag sind grundsätzlich geschützt.
(Für Rufbereitschaft gelten gesonderte Regeln)

Außerdem können sich durch tarifliche Vereinbarungen Abweichungen ergeben.
Die Menge der zu beachtenden Punkte wird durch elektronische Zeiterfassung leicht zu verwalten.

Elektronische Zeiterfassung hat viele Vorteile:
  • Mitarbeiter können flexibler eingesetzt werden.
  • Alle Zeiten sind jederzeit sofort einsehbar.
  • Alle Vorgaben sind schnell an sich ändernde Gesetze angepasst.
  • Auch komplexe Zeitmodelle sind leicht handhabbar – einmal eingestellt reichen wenige Mausklicks
  • Schnelle Nachweise durch frei gestaltbare Listen (können selbst erstellt werden)
  • Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung und zu ERP-Software vereinfachen Abrechnung und Kalkulation.
  • Personalverfügbarkeit leicht einsehbar
    (Der integrierte Abwesenheitsplaner zeigt gruppen- und/oder abteilungsbezogen
    die verfügbaren Mitarbeiter. Urlaubsanträge und Krankmeldungen werden dabei berücksichtigt.)

Wichtig!

Durch unsere zentrale elektronische Erfassung sind bei einer Betriebsprüfung alle Daten sofort verfügbar.
Dadurch existiert ein leicht überprüfbarer Nachweis.
 

Gesetzliche Vorgaben:

Wie wir das lösen:

Normalarbeit

Arbeitszeit: immer ohne Pausen gerechnet.
(außer im Bergbau)
Nie länger als sechs Stunden ohne Pause.
Mitarbeiter bucht Kommen und Gehen. Pausen werden fest vorgegeben und / oder gebucht. Wann welche Pausen zu nehmen sind steht im Tagesplan.
Feste Pausen können mit gebuchten verrechnet werden
Arbeitsdauer grundsätzlich acht Stunden pro Tag.
Maximal 10 Stunden.
Automatische Arbeitszeitüberwachung. Grenze und Mailadresse vorgebbar.
Wird die Grenze (z.B. 9,5Std.) überschritten, wird automatisch eine Mail abgesetzt (Inhalt vorgebbar)
Mehrarbeit (mehr als acht Stunden) muss innerhalb der nächsten sechs Monate auf acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. Der aktuelle Stand ist jederzeit einsehbar, Maßnahmen können so einfach veranlasst werden.
Über- und Unterschreitungen können automatisch gegeneinander verrechnet werden.
So ist unabhängig vom Stundenwert der Ausgleich leicht überprüfbar (ähnlich der Ruhezeitüberwachung)
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sind die Zeiten zusammenzuzählen Derzeit nicht vollständig lösbar.
Ist die Zweittätigkeit bekannt können die Zeitmodelle entsprechend vorgegeben werden.

Pausen

Mindestens 30 Minuten pro Tag bei sechs bis neun Stunden Arbeit.
Über neun Stunden: mindestens 45 Minuten
Können fest oder flexibel vorgegeben werden.
(„um 9:00 15 Minuten“ oder „nach vier Stunden 15 Minuten“)
Durch die Vorgabe werden die Mitarbeiter angehalten die Pausen auch zu nehmen.
Auch bezahlte Pausen werden so registriert.
Mindest-Pausendauer: 15 Minuten pro Pause Kann durch fixe Vorgabe automatisch sichergestellt werden.

Ruhezeiten

Mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und erneutem Beginn.
(Bestimmte Bereiche zehn Stunden)
Automatische Ruhezeitüberwachung.
Mindestzeit und Mailadresse vorgebbar.
Wird die Zeit unterschritten, wird automatisch eine Mail abgesetzt (Inhalt vorgebbar)
Bei kürzeren Zeiten Ausgleich innerhalb vier Wochen oder Kalendermonat.
Dann mindestens ein Tag mit mindestens 12 Stunden.
(Ausnahmen im Pflegebereich)
Ruhezeit kann auf einem Verrechnungskonto geführt und so jederzeit eingesehen werden.
Daraus erfolgen dann entsprechende Maßnahmen.

Nachtarbeit

Nachtarbeiter ist, wer an mehr als 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet.
Jede Arbeit von mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr
(Bäcker und Konditoren: 22 und 5 Uhr)
Wird durch den Zeitpunkt der Kommen-Buchung automatisch erkannt.
Bei Mehrschicht wird pro Schichtart ein Zeitfenster definiert.
Mit der Buchung wird automatisch das Schichtarbeitszeitmodell zugeordnet und die entsprechenden Zulagen automatisch auf getrennten Konten summiert.
Nachtarbeiter sind alle drei Jahre arbeitsmedizinisch zu untersuchen Terminplaner: für den Mitarbeiter kann im Personalstammblatt der Termin eingetragen werden.
Es erfolgt dann rechtzeitig ein Hinweis.
Ausgleich über Zuschläge oder freie Tage Zuschläge werden automatisch errechnet und ausgewiesen.
Freie Tage werden von diesen Zeiten abgebucht
Alle Zuschläge können automatisch an die Lohnbuchhaltungs-Software für die Abrechnung weitergegeben werden.

Wertguthaben / Langzeitkonten

Ein "Lebensarbeitszeitkonto" setzt vertragliche Vereinbarungen voraus. Durch Vorgabe entsprechend hoher Obergrenzen können beliebige Zeitguthaben angespart werden.
Jederzeit einseh- und überprüfbar.
Der Abbau erfolgt über kurze Arbeitszeit bei „Normalzeitvorgabe“ automatisch.
Es können auch Zeitguthaben zur Auszahlung verbucht werden. Ebenso Gutschriften.

Ergänzung Rechtsprechung

Raucherpausen

Raucherpausen sind KEINE Arbeitszeit wie z.B. Kaffeeholen
(Verwaltungsgericht Köln, Az.: 1 A 812/08)
Raucherpausen werden gebucht und wie folgt verrechnet:
* als unbezahlte Fehlzeit (keine Istzeit)
* Während der "normalen" Pause erfolgt keine Verrechnung
Wird in einigen Betrieben mit den "normalen" Pausen verrechnet.
(Ob rechtlich zulässig ist ungeklärt, wegen der gesetzlichen 15-Minuten-Mindestpausendauer)

Weitere Angaben und Lösungen

Terminplaner (im Personalstammblatt integriert)

Bereits oben erwähnt, kann er auch für weitere Meldungen eingesetzt werden.
  • Erneuerung von Zertifikaten
    (z.B. spezielle Schweißscheine) und Führerscheinen (z.B. für Gefahrguttransporte)
  • Erneuerung von Krankmeldungen (muss nach 28 Tagen erneuert werden).

Kosten

Die Kosten unserer elektronischen Zeiterfassung richten sich nach
  • der Anzahl Mitarbeiter,
  • der Anzahl der Arbeitsplätze (wer soll mit dem Auswerteprogramm arbeiten) und
  • der Anzahl der Erfassungsstellen.
Unsere Produkte sind ihren Preis wert. Und unser Service kann sich sehen lassen - garantiert!

Amortisation

Viel Interessanter ist der Zeitraum der Amortisation:

Sie liegt bei jeder Betriebsgröße bei unserer Lösung im Bereich weniger als 200 Tagen (!)
(elektronische gegenüber manueller Erfassung)
Einsparungen von über 100.-€ pro Mitarbeiter und Monat sind durchaus normal.

Bestellen Sie kostenlos mit Ihren Daten Ihr individuelles Angebot (mit Amortisationszeit).
Einfach Ihre Daten in unsere Erfassungsseite einsetzen, Diskretion ist garantiert.

 

Fordern Sie Informationen über unsere Mail-Seite an.
Weitere Informationen finden Sie über das Menü links.

Speichern Sie diese Informationen als PDF-Datei

Hinweis: diese Auflistung ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle:Das Arbeitszeitgesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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